Webhaber
Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig

Karlsruhe: Zweite Anklage für dieselbe Tat bei neuen Beweisen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, ein Strafverfahren wegen schwerer Verbrechen bei neuen Beweisen neu aufzurollen. Der Verdächtige im Fall der 1981 getöteten Frederike von Möhlmann hatte damit mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied. Rechtskräftig Freigesprochene müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie nicht noch einmal belangt würden. (Az. 2 BvR 900/22)

Stern.De, Benzer haberler