Wenn die Frist verpasst wird: Bisher keine Drohkulisse bei Grundsteuererklärung
Noch bis zum 31. Januar haben Eigentümer Zeit, dem Finanzamt ihre Grundsteuererklärung zukommen zu lassen, was bisher jedoch erst gut die Hälfte der Betroffenen getan hat. Laut einer Befragung von Finanztip wollen die meisten Bundesländer bei säumigen Grundeigentümern aber wohl zunächst Gnade vor Recht ergehen lassen.