Warum Karlsruhe den „Freispruch unter Vorbehalt“ als verfassungswidrig kippt
Das Verfassungsgericht erklärt die Wiederaufnahme von Mordverfahren wegen neuer Beweise für nichtig: Wer freigesprochen wurde, kann nicht noch einmal im selben Fall angeklagt werden. Selbst wenn sich Zweifel an der Unschuld auftun, wie im Fall eines ermordeten und vergewaltigten Mädchens.