Verwaltungsgericht Düsseldorf: Rechtswidrig abgeschobener Mann hat kein Rückkehrrecht
Ein rechtswidrig abgeschobener Asylbewerber aus dem Kongo hat trotz der illegalen Maßnahme der Behörden kein Rückkehrrecht. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden und am Freitag mitgeteilt (Az.: 27 L 2817/22).