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Verjährung von Urlaubstagen aus alten Arbeitsverhältnissen: »Nehmt euren Urlaub – und zwar rechtzeitig«

Verjährung von Urlaubstagen aus alten Arbeitsverhältnissen: »Nehmt euren Urlaub – und zwar rechtzeitig«

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Beschäftigte können sich offene Urlaubstage aus alten Arbeitsverhältnissen nicht bis in alle Ewigkeit ausbezahlen lassen. Was jetzt wichtig ist, erklärt Expertin Nicole Mutschke.

Spiegel, Benzer haberler