Urteil: Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant
Ein türkischer Koch wollte in Deutschland in einem „Spezialitätenrestaurant“ arbeiten. Doch ein Visum wurde ihm verweigert, denn ein Döner-Imbiss falle nicht darunter.
Ein türkischer Koch wollte in Deutschland in einem „Spezialitätenrestaurant“ arbeiten. Doch ein Visum wurde ihm verweigert, denn ein Döner-Imbiss falle nicht darunter.