Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn
Arbeitgeber dürfen geringfügig Beschäftigten bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit nicht den Stundenlohn kürzen. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.
Arbeitgeber dürfen geringfügig Beschäftigten bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit nicht den Stundenlohn kürzen. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.