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Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn

Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn

Arbeitgeber dürfen geringfügig Beschäftigten bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit nicht den Stundenlohn kürzen. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch.

Mdr.De, Benzer haberler