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Strafrechtsreform - Bundesverfassungsgericht: Mehrmalige Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig

Strafrechtsreform - Bundesverfassungsgericht: Mehrmalige Anklage für dieselbe Tat ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass freigesprochene Verdächtige nicht allein wegen neuer Beweise noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können. Die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Deutschlandfunk, Benzer haberler