Preisbremsen richtig einberechnen - Gas, Strom, Fernwärme - so ermitteln Sie Ihre richtige Abschlagszahlung
Ab März gelten Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom, die aber rückwirkend ab Januar berechnet werden und auf dem Verbrauch des Vorjahres beruhen. Alles zu kompliziert für Sie? So behalten Sie bei Ihrer Abschlagszahlung den Überblick.Von FOCUS-online-Autor Christoph Sackmann