Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern teils verfassungswidrig
Seit 2020 gilt das neue Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Nun hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Es ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen seien nicht verhältnismäßig.