PayPal: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein
Hat der Zahlungsdienstleister PayPal seine führende Stellung unzulässig ausgenutzt? Das Bundeskartellamt sieht Anzeichen dafür und will zwei konkrete Klauseln überprüfen.
Hat der Zahlungsdienstleister PayPal seine führende Stellung unzulässig ausgenutzt? Das Bundeskartellamt sieht Anzeichen dafür und will zwei konkrete Klauseln überprüfen.