Neue Anklage nach Freispruch verfassungswidrig - Buschmann begrüßt Ablehnung der Strafrechtsreform durch das Bundesverfassungsgericht
Bundesjustizminister Buschmann hat sich zufrieden mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, wonach beendete Strafverfahren nicht wieder aufgenommen werden können.