Mutmaßlicher Mörder bleibt freigesprochen
Kann man für dieselbe Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden - auch nach einem Freispruch? Eigentlich nein, so das Grundgesetz. Doch in Ausnahmefällen soll es gehen - was gilt?
Kann man für dieselbe Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden - auch nach einem Freispruch? Eigentlich nein, so das Grundgesetz. Doch in Ausnahmefällen soll es gehen - was gilt?