Menschenrechtsgericht: - „Intersexuell“ muss nicht in die Geburtsurkunde
Ein französischer Mensch ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde „intersexuell“ statt „männlich“ eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.