Landgericht Saarbrücken: Prozesseröffnung gegen Ärztekammer-Präsidenten abgelehnt
Das Landgericht Saarbrücken hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes abgelehnt. Hintergrund der Entscheidung der Schwurgerichtskammer seien "rechtliche Gründe", sagte der Sprecher des Landgerichts am Donnerstag. Es fehle an tatbestandlichen Voraussetzungen, die die Strafbarkeit begründeten. Zuvor hatte die "Saarbrücker Zeitung" darüber berichtet.