Karlsruhe stellt klar: Observation von Verdächtigen in engen Grenzen
Das Ausmaß von Überwachungen ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Für diese hat nun das Bundesverfassungsgericht Leitplanken gesetzt. Anlass waren Klagen gegen das Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern.