Karlsruhe lehnt Eilantrag ab: Berlin-Wahl kann am 12. Februar stattfinden
Das juristische Ringen um die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird erst entschieden, wenn alle Stimmen ausgezählt sind. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge auf eine Verschiebung ab, will aber noch nach dem Wahltermin prüfen, ob der Urnengang verfassungsgemäß ist.