Karlsruhe beanstandet Polizeibefugnisse
Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.
Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.