Heimliches Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein
Aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.
Aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.