Grundsteuererklärung: Keine Strafen für säumige Eigentümer
Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht bis zum Fristende am 31. Januar abgeben, müssen in der Regel vorerst nicht mit Strafen rechnen. Das ergab eine "Finanztip"-Abfrage bei den Finanzämtern. Die Kritik an der Reform reißt nicht ab.