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Grundsteuererklärung: Keine Strafen für säumige Eigentümer

Grundsteuererklärung: Keine Strafen für säumige Eigentümer

Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung nicht bis zum Fristende am 31. Januar abgeben, müssen in der Regel vorerst nicht mit Strafen rechnen. Das ergab eine "Finanztip"-Abfrage bei den Finanzämtern. Die Kritik an der Reform reißt nicht ab.

Tagesschau, Benzer haberler