Grundsteuer: Kurz vor Fristende fehlen in Hessen noch immer viele Erklärungen
Bis zum 31. Januar müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung abgegeben haben. In Hessen fehlen noch immer von mehr als einem Drittel die erforderlichen Angaben.
Bis zum 31. Januar müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuererklärung abgegeben haben. In Hessen fehlen noch immer von mehr als einem Drittel die erforderlichen Angaben.