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Gilt als „unerwünscht“ - Faktisches Verbot für russisches Exilmedium Meduza

Gilt als „unerwünscht“ - Faktisches Verbot für russisches Exilmedium Meduza

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat das unabhängige Online-Medium Meduza am Donnerstag für „unerwünscht“ erklärt, weil dessen Arbeit eine „Bedrohung für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Sicherheit Russlands“ darstelle. Die für das Portal tätigen Journalisten sind damit strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt - das kommt einem Verbot auf russischem Gebiet gleich.

Krone.at, Benzer haberler