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Fall Teichtmeister - Kritik an neuen Regeln für Anstalts-Einweisungen

Fall Teichtmeister - Kritik an neuen Regeln für Anstalts-Einweisungen

Der Fall Teichtmeister erweckt die jahrelang im Dornröschenschlaf steckende Diskussion um zu milde Strafdrohungen bei Sexualdelikten. Der Ruf nach strengeren Strafen ist lauter denn je. Doch in der Realität steht eine Lockerung bevor. Mit 1. März tritt die Reform des Maßnahmenvollzugs in Kraft. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist dann in der Regel erst ab einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen (statt bisher einem Jahr). 

Krone.at, Benzer haberler