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Fall nochmals prüfen - VfGH hob Abschiebeentscheidung von Kindern auf

Fall nochmals prüfen - VfGH hob Abschiebeentscheidung von Kindern auf

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erneut eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen nicht ausreichender Berücksichtigung des Kindeswohls aufgehoben. Im konkreten Fall wurden die Kinder im Verfahren nicht zu ihrer Situation befragt, heißt es in einer Erkenntnis des VfGH. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun eine neue Prüfung durchführen und erneut entscheiden.

Krone.at, Benzer haberler