Bundesverfassungsgericht: Wiederholungswahl in Berlin kann stattfinden
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wiederholungswahl in Berlin für rechtsmäßig erklärt. Die Wahlen am 12. Februar können also stattfinden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wiederholungswahl in Berlin für rechtsmäßig erklärt. Die Wahlen am 12. Februar können also stattfinden.