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Bundesverfassungsgericht:

Bundesverfassungsgericht: "Schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren"

Die "Lex Möhlmann" widerspricht dem Grundgesetz, urteilen die Karlsruher Richter: Niemand darf zweimal wegen derselben Tat angeklagt werden. Rechtssicherheit gehe vor Gerechtigkeit.

Sueddeutsche, Benzer haberler