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Bundesverfassungsgericht: Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt

Bundesverfassungsgericht: Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt

Ne bis in idem, nicht zweimal in derselben Sache: Dem Rechtsgrundsatz zufolge kann nicht erneut angeklagt werden, wer für denselben Vorwurf freigesprochen wurde. Nun hat das höchste deutsche Gericht dazu geurteilt.

Stern.De, Benzer haberler