Bundesverfassungsgericht: Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt
Ne bis in idem, nicht zweimal in derselben Sache: Dem Rechtsgrundsatz zufolge kann nicht erneut angeklagt werden, wer für denselben Vorwurf freigesprochen wurde. Nun hat das höchste deutsche Gericht dazu geurteilt.