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Bundesverfassungsgericht: Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann stattfinden

Bundesverfassungsgericht: Berliner Wahlwiederholung am 12. Februar kann stattfinden

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgelehnt. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht aber noch aus.

Zeit.De, Benzer haberler