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Bundesverfassungsgericht: Befugnisse der Polizei in MV sind teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse der Polizei in MV sind teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass ausgeweitete Befugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig sind. Dabei geht es um heimliche Überwachung und den Einsatz von V-Leuten.

Nnn.De, Benzer haberler