Bundesverfassungsgericht: Befugnisse der Polizei in MV sind teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass ausgeweitete Befugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig sind. Dabei geht es um heimliche Überwachung und den Einsatz von V-Leuten.