Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag für rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form weiter für rechtmäßig. Das urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form weiter für rechtmäßig. Das urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.