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Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsverbot für Schwangere

Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsverbot für Schwangere

Der Kündigungsschutz von schwangeren Frauen gilt 280 Tage lang vor dem Entbindungstermin, und damit zwölf Tage länger, als eine durchschnittliche Schwangerschaft dauert. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Mdr.De, Benzer haberler