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Bundesarbeitsgericht: Kündigungsschutz für Schwangere beginnt 280 Tage vor dem Geburtstermin

Bundesarbeitsgericht: Kündigungsschutz für Schwangere beginnt 280 Tage vor dem Geburtstermin

Schwangere dürfen nicht gekündigt werden. Eine Frau aus Baden-Württemberg wurde trotzdem vor die Tür gesetzt – und klagte dagegen. Die Richter am Bundesarbeitsgericht gaben ihr recht.

Spiegel, Benzer haberler