BGH-Urteil: Heimliches Weglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein
Das sogenannte „Stealthing“ kann rechtlich eine Vergewaltigung sein. Dabei wird das Kondom ohne Einverständnis heimlich weggelassen oder abgezogen.
Das sogenannte „Stealthing“ kann rechtlich eine Vergewaltigung sein. Dabei wird das Kondom ohne Einverständnis heimlich weggelassen oder abgezogen.