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Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann wiederholt werden - Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann wiederholt werden - Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgewiesen. Damit finden die erneuten Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen am 12. Februar statt. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Tagesschau, Benzer haberler