Verwaltungsgericht: Urteil: Personalratsvorsitzender muss Dienstzeiten beachten
Ein Personalratsvorsitzender darf laut einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht außerhalb der regulären Geschäftszeiten in das Dienstgebäude. Eine auf einem Sicherheitskonzept beruhende Zugangsregelung für die Gebäude sei gegenüber den Beschäftigten und auch gegenüber dem Vorsitzenden auf das notwendige Maß zu beschränken, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.