Berlin-Wahl kann am 12. Februar stattfinden – unter Vorbehalt
Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus.